AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Marina Base Bootsverleih GmbH (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter bezeichnet). Die Anerkennung durch den Mieter erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Bootes.

  1. ALLGEMEINES

Die Vermietung der Boote vor Ort erfolgt ausschließlich an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben und ein gültiges Personaldokument, vorgelegt haben.
Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Richtlinien zur Benutzung und zum Verhalten (siehe 5. Nutzung und Verhaltensregeln) vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am Marina Base Hafen, Am Pichelssee 40 a-c in 13595 Berlin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe (nach 19:00 Uhr) fällt eine Gebühr an von 8er Floß – 70,00€. 14er/20er/Wanda – 100,00€ . 30er/Barracuda und alle anderen Boote – 125,00€. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.
Es fallen Extra Kosten für das Benzin/ Haftpflichtversicherung und Reinigung an, die jeweilige Höhe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Boot.
  1. BUCHUNG, KAUTION UND STORNIERUNG

Die Buchung eines Bootes kann über das Portal, per E-Mail oder direkt vor Ort erfolgen. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich) zustande. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht wenn der Tag der Fahrt innerhalb von 14 Tagen erfolgt.
Vor Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen, die Höhe der Kaution entnehmen Sie dem gebuchtem Boot.
Diese ist bar oder mit Ec zu entrichten. Nach Tourende wird dem Mieter die Kaution, soweit sichtbar keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet.
Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Boote für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.
Eine Stornierung der Fahrt kann spätestens einen Monat (30 Tage) vor Buchungstag/Tag der Fahrt kostenfrei vorgenommen werden. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen also aus Sicherheitsgründen (normaler Regen, Regenschauer und Wind bis zu 7 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht stattfinden, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen.
Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor der Fahrt bis 2 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes betragen die Gebühren 50% des Gesamtpreises. Bei Rücktritten in weniger als 2 Wochen vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtpreises.
  1. UNVERFÜGBARKEIT

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande, das gemietete Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Kosten die dem Mieter durch Anreise oder ähnlichem entstehen sind nicht Schadensersatzpflichtig. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen die er nicht zu verantworten hat, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.
  1. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE

Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. zurückzugeben. Das Boot wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben und muss von ihm in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter führt die Endreinigung durch. Im Falle grober Verschmutzung, z.B. Schlamm an Boot, Deck, Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine erhöhte Endreinigungsgebühr von bis zu 100,00€ zu berechnen (Zu der pauschalen Reinigungsgebühr von 10,00€, 20,00€, 30,00€, 40,00€ bzw 45,00€ je nach Bootsgröße). Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Vor Rückgabe der Boote muss die Plane, die eigenständig abrollt wurde, wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für den Rückbau eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.
Bei verspäteter Rückgabe (nach 19:00 Uhr) fällt eine Gebühr an von 8er Floß – 70,00€. 14er/20er/Wanda – 100,00€ . 30er/Barracuda und alle anderen Boote – 125,00€.
Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter das Boot und dessen Einrichtung gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am Boot aufmerksam zu machen, welche vom Vermieter übersehen wurden. Im Falle einer Beschädigung während der Fahrt ist der Mieter in der Pflicht, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe dokumentierten Schäden, wie unter 6. „Haftung und gegenseitige Verpflichtung“ beschrieben, in Rechnung zu stellen.
Bei selbstverschuldetem Liegenbleiben, z.B. weil das Benzin alle ist oder der Schlüssel abgebrochen wurde, werden 100,00€ – 250,00€ je nach Entfernung von der Kaution einbehalten. Mehrkosten entstehen auf Grund des erhöhten Aufwandes.
Falls der Mieter bei Rückgabe Schäden verschweigt, kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.
  1. NUTZUNGS- UND VERHALTENSREGELN

Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Benutzung des Bootes erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.).
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder andauernden Starkregen benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Boote nicht auszuhändigen.
Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Fahrt nicht Möglich.
Die Nutzung eines eigenen Grills auf den Booten ist ausdrücklich untersagt, wird dennoch ein eigener Grill genutzt verliert der Mieter sämtlichen Versicherungsschutz.
Die Nutzung einer Shisha oder ähnlichem ist auf unseren Booten ausdrücklich untersagt.
Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Booten werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Sollten die entstanden Kosten die Kaution überschreiten wird hier eine gesonderte Rechnung erstellt. Der Mieter hat die Möglichkeit, beim Vermieter zusätzlich zum Boot einen Grill zu mieten, der nach erfolgter Einweisung auch auf dem Boot nutzbar ist. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt §7 dieser AGB.
  1. HAFTUNG UND GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNG

Boote sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. Es wird eine Haftpflichtversicherung für 11,00 € mit abgerechnet. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt die Höhe der Kaution die für das jeweilige Boot hinterlegt wurden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden die an anderen Booten verursacht wurden ab, wenn die private Haftpflichtversicherung des Mieters den Schaden nicht übernimmt. Schäden am gemietetem Boot müssen vom Mieter privat oder deren Versicherung übernommen werden. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beläuft sich auf 3.000.000,00€ und gilt nur für verursachte Schäden an anderen Booten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter. Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Bootes durch den Mieter entstehen, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel am Boot dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Selbst bei bester Pflege und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt darin begründet.

Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter sofort zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.
Der Mieter trägt selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt. Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend entsorgt werden.
Die Nutzung des Bootes und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters.
Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
  1. GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.